
M.I.A. INVESTIGATIONS
M.I.A. – EXPERTISE AUS DER PRAXIS
2016 gegründet, entstand die Agentur M.I.A. im Anschluss an den Erwerb eines Zertifikats als Operativer Agent durch ihren Gründer. Die Gründung der Agentur steht in direkter Kontinuität zu dessen langjähriger und vielseitiger beruflicher Laufbahn, unter anderem bei verschiedenen Polizeikorps, internationalen Organisationen und Nachrichtendienst, sowohl in der Schweiz als auch im Ausland.
Im Laufe der Jahre hat diese Erfahrung M.I.A. ermöglicht, ein fundiertes und praxisnahes Verständnis für operative Einsatzumgebungen, sicherheitsrelevante Herausforderungen sowie die besonderen Anforderungen an Aufträge in nationalen und internationalen Kontexten zu entwickeln.
QUALIFIZIERTE PARTNER UND EIN INTERNATIONALES NETZWERK
Unsere Ermittlerinnen und Ermittler sind berechtigt, in den Kantonen als Privatdetektive tätig zu sein, in denen die Ausübung dieses Berufs einer Bewilligungspflicht unterliegt. Sie verfügen über eine fundierte Ausbildung zum operativen Agenten, die Ihre berufliche Laufbahn, Ihre Erfahrung und Ihre persönlichen Kompetenzen ergänzt.
M.I.A. arbeitet zudem eng mit weltweit anerkannten Partnern aus ihren jeweiligen Fachgebieten zusammen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es uns, je nach den Anforderungen des jeweiligen Auftrags zusätzliche Fachkompetenzen und Ressourcen zu mobilisieren, sowohl in der Schweiz als auch international.
Wir setzen bewährte Methoden ein, deren Wirksamkeit seit vielen Jahren anerkannt ist, und entwickeln unsere Vorgehensweisen kontinuierlich weiter. Da jeder Auftrag einzigartig ist, wählen wir gezielt die am besten geeigneten Mittel und Vorgehensweisen, um den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten jeder Situation präzise gerecht zu werden.
BERUFSBEWILLIGUNG
Was bedeutet das ...
In der Schweiz unterliegt die Tätigkeit als Privatdetektiv keiner einheitlichen bundesrechtlichen Regelung. In einigen Kantonen, insbesondere in Genf und Neuenburg, ist die Ausübung dieser Tätigkeit jedoch einer kantonalen Bewilligungspflicht unterstellt.
In Genf müssen Privatdetektive vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Bewilligung einholen und werden in einem offiziellen Register geführt. Der Bewilligungsantrag setzt unter anderem die Einreichung eines Lebenslaufs, eines Schweizer Strafregisterauszugs, eines Leumundszeugnisses sowie einer Bestätigung der zuständigen Behörden voraus. Die zuständige Behörde prüft dabei insbesondere die Voraussetzungen hinsichtlich der Integrität und der fachlichen Eignung zur Ausübung der Tätigkeit.
In Neuenburg ist die Tätigkeit als Privatdetektiv oder privater Ermittlungsagent ebenfalls bewilligungspflichtig.
Bei M.I.A. verfügen unsere Ermittler und Partner, die in den betreffenden Kantonen tätig sind, über die erforderlichen Bewilligungen. Diese Voraussetzung ist für unsere Kunden ein erster Beleg für Seriosität und Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Eine professionelle Ermittlung beruht jedoch nicht allein auf einer Bewilligung. Sie erfordert ebenso Erfahrung, Diskretion, Gründlichkeit, eine fundierte Ausbildung und ausgeprägte operative Fachkompetenz. Deshalb legt M.I.A. besonderen Wert auf den beruflichen Werdegang und die Fachkompetenzen jedes einzelnen Ermittlers und Partners.


